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  Die hier aufgeführten allgemeine Geschäftsbedienungen auch kurz AGB´s 
  genannt regeln das Geschäftsgebaren zwischen Ihnen als Kunden und uns als 
  Leistungsträger. Sie tragen maßgeblich dazu bei das ein eregelter Umgang 
  zwischen Ihnen als Verbraucher und uns als Leistungsträger gegeben ist. Darüber 
  hinaus schützen diese Vereinbarungen Sie als Kunden und uns als 
  Leistungsträger.
  § 1 Geltungsbereich
  1.1 Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehung 
  von Firma Wolfgang Bergmann und sind Bestandteil aller Liefer-, Werks-, 
  Werkliefer- und Dienstleistungsverträge sowie vertraglichen Vereinbarungen und 
  Angebote. Sie gelten spätestens durch Auftragserteilung oder Annahme der 
  Lieferung als anerkannt.Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma 
  Wolfgang Bergmann an gewerbliche und nicht gewerbliche Kunden erfolgen 
  ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die damit für 
  sämtliche gegenwärtige und zukünftigen Geschäftsbeziehungen der Firma 
  Wolfgang Bergmann im Geschäftsverkehr gegenüber Kaufleuten, juristischen 
  Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen 
  auch dann gelten, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
  1.2 Der Geltung etwaiger Allgemeiner 
  Geschäftsbedingungen/Vertragsbedingungen des Kunden/ Verbrauchers oder 
  Leistungsnehmers wird hiermit widersprochen; sie werden insbesondere auch 
  dann nicht anerkannt, wen Firma Wolfgang Bergmann ihnen im Einzelfall nach 
  Übermittlung oder Kenntnisnahme nicht nochmals ausdrücklich widerspricht.
  Vorsorglich wird auch etwaigen sonstigen Verweisungen des Kunden innerhalb 
  der Geschäftsbeziehungen widersprochen,es sei denn ihrer Geltung wird 
  ausdrücklich durch Firma Wolfgang Bergmann schriftlich zugestimmt.
  § 2 Vertragsabschluss
  2.1 Firma Wolfgang Bergmann hält sich an abgegebene Angebote vier Wochen 
  gebunden, ausgenommen sind Materialpreise, Rohstoffe wie Naturproduckte und 
  Pflanzen die extremen Schwankungen unterliegen, auf deren Entwicklung wir 
  keinen Einfluss ausüben können.
  2.2 Mit der Bestellung von Waren und/ oder Bau und/oder Dienstleistungen erklärt 
  der Kunde/ Endverbraucher oder Leistungsempfänger verbindlich diese erwerben 
  zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot 
  innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme 
  kann entweder schriftlich oder durch Beginn der Dienstleistungen erklärt werden.
  2.3 Bestellt der Verbraucher die Ware und/oder Dienstleistungen auf 
  elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich 
  bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der 
  Bestellung dar, kann aber mit der Annahmeerklärung verbunden sein.
  2.4 Der Vertragsabschluß erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und 
  rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Im Falle von 
  Verzögerungen bzw. Nichtverfügbarkeit informieren wir den Kunden umgehend.
  § 3 Leistungs- und Lieferfristen
  3.1 Leistungs- und Lieferfristen/-termine gelten im Zweifel als annähernd und 
  unverbindlich, sofern nicht individuell vertraglich etwas anderes vereinbart worden 
  ist; sie stehen insbesondere unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen, 
  ordnungsgemäßen und ausreichenden Belieferung der Firma Wolfgang Bergmann 
  durch etwaige Zulieferanten.
  3.2 Ist individuell vertraglich eine bestimmte Leistungs- oder Lieferungsfrist bzw. 
  ein bestimmter Leistungs- oder Liefertermin vereinbart, so sind 
  Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung und/oder Leistung 
  ausgeschlossen, sofern die Verspätung nicht auf Vorsatz oder grobe 
  Fahrlässigkeit seitens der Firma Wolfgang Bergmann zurückzuführen ist.
  3.3 Gerät Firma Wolfgang Bergmann mit einer Leistung oder Lieferung in Verzug, 
  so ist der Kunde berechtigt eine angemessene Nachfrist zu setzten, nach deren 
  ergebnislosen Ablauf er vom Vertrag zurücktreten kann. Ein etwaiger 
  Verzugsschaden des Kunden beschränkt sich auf höchstens 5 % der vereinbarten 
  netto Vergütung, sofern Firma Wolfgang Bergmann den Verzug nur leicht 
  fahrlässig verursacht hat.
  3.4 Höhere Gewalt bei Firma Wolfgang Bergmann oder deren Lieferanten, 
  eintretende Betriebsstörungen, die eine fristgemäße Leistung oder Lieferung 
  verhindert, verändert etwaige individualvertraglich vereinbarte Termine und Fristen 
  um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Wird 
  durch die genannten Umstände die Lieferung bzw. Ausführung unmöglich, so 
  werden wir von der Ausführungs- bzw. Lieferpflicht frei. In diesen Fällen kann der 
  Kunde Schadensersatz nicht geltend machen.
  3.5 Die Ausführung der Arbeiten und der Leistungen der Firma Wolfgang 
  Bergmann richtet sich nach dem zugrundeliegenden Vertrag und erfolgt nach den 
  anerkannten Regeln im Firma Bau und der gegenwärtigen Technik unter 
  Einhaltung der Material und Produktfreigaben.
  3.6 Die Fertigstellung der Leistung wird dem Auftraggeber schriftlich angezeigt z.d 
  durch die ndabrechnung. Wünscht der Auftraggeber eine Abnahmebesichtigung, 
  so hat der diese innerhalb von 10 Werktagen gemeinsam mit dem Auftragsnehmer 
  durchzuführen. wird keine Abnahme verlangt, so gilt die Leistung als abgenommen 
  mit Ablauf von 10 Werktagen nach der schriftlichen Meldung über die 
  Fertigstellung der Leistung. Hat der Auftraggeber die Leistung oder einen Teil der 
  Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme als erfolgt, wenn nichts 
  anderes vereinbart ist.
  3.7 Vorbehalte wegen bekannter Mängel hat der Auftraggeber sofort bei deren 
  Bekanntwerden (insbesondere bei Teilen der Leistung, die durch die weitere 
  Ausführung der Leistung der Prüfung entzogen werden), sonst spätestens jedoch 
  bei der Abnahme schriftlich geltend zu machen. Mit der Abnahme geht die Gefahr 
  auf den Auftraggeber über, sofern dieser sie nicht schon vorher nach VOB § 7 
  trägt.
  § 4 Preise, Zahlungs- und Eigentumsbedingungen
  4.1 Der Kunde verpflichtet sich nach Erhalt der Waren und/ oder Dienstleistungen 
  binnen einer Frist von 10 Tagen ab Rechnungsdatum die Rechnungssumme ohne 
  Abzug zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsvollzug, 
  Firma Wolfgang Bergmann ist nach billigem Ermessen dann berechtigt, die
  banküblichen Zinsen, mindestens jedoch einen Verzugsschaden in Höhe von 10 
  % p. a. zu berechnen.Näheres wie Skonto etc. wird auf der Rechnung geregelt.
  4.2 Firma Wolfgang Bergmann behält sich das Recht vor, Abschlagszahlungen 
  nach Baufortschritten zu verlangen, diese sind binnen einer Frist von 5 Werktagen 
  ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der 
  Kunde in Zahlungsvollzug und Firma Wolfgang Bergmann behält sich das Recht 
  vor, alle Leistungen ruhen zu lassen bis diese Abschlagszahlung / Teilzahlung 
  beglichen werden.Nach Setzung einer angemessenen Nachfrist und bei untätig 
  bleiben des Kunden sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und 
  Schadensersatz zu verlangen.Sind Abschlagszahlungen nicht verlangt, bleiben bis 
  zur Begleichung der Material- bzw. Zwischen- oder Schlussrechnung, sämtliche 
  gelieferten Materialien im Besitz von Firma Wolfgang Bergmann, genauso bleiben 
  sämtliche durch uns entsorgte Materialien bis zur Begleichung der Zwischen- bzw. 
  Schlussrechnung im Besitz des Auftraggebers.
  4.3 Tritt in den Vermögensverhältnissen unserer Kunden eine wesentliche 
  Verschlechterung ein, so sind wir berechtigt, die Erbringung unserer 
  vertragsmäßigen Leistungen von der Vorauszahlung der vereinbarten Vergütung 
  oder einer entsprechenden Sicherheitsleistung abhängig zu machen. Nach 
  Setzung einer angemessenen Nachfrist bei Untätig bleiben unserer Kunden sind 
  wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.
  4.4 An- und Abfahrten sind innerhalb eines 30 Kilometer Radius kostenfrei. Als 
  Ausgangspunkt gilt dabei immer der Sitz von Firma Wolfgang Bergmann. 
  Ausnahmen stellen Kleinaufträge unter 300,00€ dar. Diese werden Pauschal mit 
  30,00€ berechnet, sollte keinerlei andere Vereinbarung getroffen worden sein.
  § 5 Gewährleistung
  5.1 Firma Wolfgang Bergmann übernimmt die Gewähr, dass seine Leistung zur 
  Zeit der Abnahme ordnungsgemäß ausgeführt ist, den anerkannten Regeln der 
  Technik entspricht und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die 
  Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrag vorausgesetzten 
  Gebrauch aufheben oder mindern.
 
 
  5.2 Für Baustoffe, Bauteile, Pflanzen und Saatgut die vom Auftraggeber geliefert 
  werden, wird vom Firma Wolfgang Bergmann keine Gewährleistung übernommen. 
  Dies gilt auch für Setzungsschäden, die aus Erdarbeiten anderer Auftragsnehmer 
  herrühren. Auf erkennbare Mängel hat Firma Wolfgang Bergmann den 
  Auftraggeber hinzuweisen.
  5.3 Eine Garantie für das Anwachsen von Pflanzen kann nur mit der gesonderten 
  Beauftragung einer Fertigstellungspflege über ein bzw. zwei Jahre übernommen 
  werden. Eine im Rahmen der Fertigstellungspflege gegebene Garantie setzt die 
  richtige Behandlung der Pflanzen durch den Kunden außerhalb unserer 
  Pflegeleistung voraus (keine zusätzliche Düngung, Wässern nach Absprache etc.).
  Fälle höherer Gewalt wie Sturm, Frost , Dürre, Schädlingsbefall etc. sind von der 
  Garantie ausgenommen, obgleich wir versuchen solche Ereignisse zu beobachten 
  um diesen gegebenenfalls entgegenwirken zu können. Im Regelfall ersetzen wir 
  einzelne Ausfälle von Pflanzen aus Kulanzgründen, vorausgesetzt es sind keine 
  fahrlässigen Schädigungen durch den Kunden erkennbar.
  5.4 Firma Wolfgang Bergmann liefert die Ware in der Ausführung und 
  Beschaffenheit, die zum Lieferzeitpunkt üblich ist. Die Haftung für die 
  Brauchbarkeit der Ware zu einem bestimmten Verwendungszweck ist 
  ausgeschlossen. Eine Sachmängelhaftung ist des Weiteren ausgeschlossen, 
  wenn die gelieferte Ware lediglich zu einem bei derartigen Produkten 
  handelsüblichen Prozentsatz mangelhaft ist. Die vorerwähnten 
  Gewährleistungsbestimmungen gelten entsprechend für durch Firma Wolfgang 
  Bergmann erbrachte Werk- oder Dienstleistungen.
  5.5 Für die von uns durchgeführten Bauleistungen geben wir eine Gewährleistung 
  von bis zu fünf Jahren.
  5.6 Trifft ein Garantiefall ein, behalten wir uns zunächst das Recht auf 
  Nachbesserung vor. Sollte diese zum wiederholten Male misslingen steht dem 
  Kunden ein Recht zur Herabsetzung der Vergütung zu. Vom zurücktreten kann der 
  Kunde nur im Falle von grob fahrlässigen und schwerwiegenden Mängeln, die 
  unter keinen Umständen durch Nachbesserungsarbeiten zu beseitigen sind oder 
  im Rahmen von mehreren Nachbesserungsversuchen nicht beseitigt wurden.
  5.7 Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach mehrmaliger 
  gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein 
  Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach 
  mehrmaliger gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim 
  Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die 
  Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache.
  Ohne ausdrückliche individualvertragliche Vereinbarung, übernimmt Firma 
  Wolfgang Bergmann keine Garantie für eine bestimmte Beschaffenheit und/oder 
  Haltbarkeit von ihr gelieferter Ware i. S. d. § 443 BGG. Im Übrigen haftet Firma 
  Wolfgang Bergmann für durch Sie zu vertretende Sach- und Rechtsmängel ihrer 
  Leistungen und Lieferungen wie folgt:
  5.8 Firma Wolfgang Bergmann haftet für durch sie zu vertretende Mängel nach 
  ihrer Wahl, entweder auf Nachbesserung (Mangelbeseitigung) oder auf Rückgabe 
  der Ware gegen Ersatzlieferung oder Gutschrift des zurückgegebenen 
  Warenwertes.
  Ansprüche auf Minderung oder Ersatz eines unmittelbaren oder mittelbaren 
  Schadens, sind im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Eine etwaige 
  gesetzliche Haftung Firma Wolfgang Bergmann, für aus zu vertretenen 
  Sachmängeln folgenden Personenschäden (Verletzungen von Leben, Körper oder 
  Gesundheit) oder auf Grund vorsätzlichen oder fahrlässigen Verhaltens, bleibt 
  unberührt.
  5.9 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblichen Abweichungen von 
  der vereinbarten Beschaffenheit oder bei unerheblicher Beeinträchtigung der 
  Brauchbarkeit der gelieferten Ware bzw. der erbrachten Dienstleistung.
  5.10 Der Kunde hat die empfangende Ware oder angenommene Leistung 
  unverzüglich nach Anlieferung/Leistungserbringung auf etwaige Sachmängel hin 
  zu untersuchen und seine Beanstandung unverzüglich gegenüber Firma Wolfgang 
  Bergmann schriftlich zu rügen. Nach Ablauf von 7 Tagen, seit dem Leistungs -
  /Lieferungsdatum gilt die Ware oder Leistung als genehmigt, soweit etwaige 
  Mängel, Abweichungen vom Leistung /Lieferungsumfang oder sonstige 
  Beanstandungen der Ware/Leistung im Rahmen einer stichprobenartig 
  durchgeführten Überprüfung hätten festgestellt werden können. Bei sämtlichen 
  mangelbedingten Rücklieferungen trägt der Kunde die Gefahr der zufälligen 
  Verschlechterung und des zufälligen Untergangs der Ware bis zu deren Eingang 
  bei Firma Wolfgang Bergmann.
  5.11 Erfolgt die Mängelrüge im Ergebnis grundlos, ist Firma Wolfgang Bergmann 
  berechtigt, die ihr aus Anlass der Beanstandung entstandenen Aufwendungen 
  vom Kunden ersetzt zu verlangen.
  5.12 Rückgriffsansprüche des Kunden gegen Firma Wolfgang Bergmann aus § 
  478 BGB (Unternehmerrückgriff) besteht nur insoweit, als der Kunde mit seinem 
  Arbeitnehmer keine über die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche 
  hinausgehende Vereinbarung getroffen hat und der Kunde ein Verbraucher ist.
  § 6 Pflichten des Kunden
  6.1 Der Kunde hat vor Beginn der Arbeiten seine Informationspflicht über 
  verlaufende Versorgungsleitungen genau wahrzunehmen, sollte dies nicht 
  geschehen, kann Firma Wolfgang Bergmann für eventuelle, nicht absichtlich 
  herbeigeführte Schäden keinerlei Haftung übernehmen.
  6.2 Die zur Ausführung erforderlichen Unterlagen wie Leistungsverzeichnis, Lage 
  und Werkpläne o.ä. werden vom Auftraggeber rechtzeitig unentgeltlich in 
  ausreichender Anzahl zur Verfügung gestellt. Leistungen hierzu wie Gutachten, 
  Berechnungen, Zeichnungen, Leistungsbeschreibungen und der gleichen, zu 
  denen der Auftragnehmer beauftragt wird, werden dem Auftraggeber gesondert 
  berechnet, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist bzw. nach gewerblicher 
  Verkehrssitte üblich ist.
  6.3 Die zur Ausführung der Leistungen erforderlichen Lagerplätze und Anschlüsse 
  (Baustrom, Bauwasser u.ä.) werden vom Auftraggeber auf der Baustelle 
  unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Bauwasser und Baustrom kann vom 
  Auftragnehmer in der für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Menge 
  unentgeltlich entnommen werden. Sollte dies nicht möglich sein so trägt der 
  Kunde die Kosten für die Bereitstellung.
  § 7. Aufrechnungsverbot Ausschluss des Zurückbehaltungsrecht
  7.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Forderungen der Firma Wolfgang 
  Bergmann aufzurechnen oder ein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht oder ein 
  Leistungsverweigerungsrecht auszuüben, es sei denn, diesen Gegenrechten 
  liegen rechtskräftig festgestellt oder durch Firma Wolfgang Bergmann schriftlich 
  anerkannte Gegenansprüche zu Grunde.
  § 8. Erfüllungsort; anwendbares Recht; Gerichtsstand
  8.1 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der allgemeine 
  Gerichtsstand von Firma Wolfgang Bergmann (Amtsgericht München). Sind die 
  Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder 
  öffentlich-rechtliche Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus 
  diesem Vertrag der allgemeine Gerichtsstand von Firma Wolfgang Bergmann 
  (Amtsgericht München.).
  8.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter 
  Ausschluss des CISG.
  8.3 Im Streitfall ist Firma Wolfgang Bergmann berechtigt den Streitfall an ein 
  Unabhängigen Schiedsmann zu leiten.Der Schiedsmann wird in diesem Fall vom 
  Kunden und von Firma Wolfgang Bergmann zusammen ausgewählt. Die 
  anfallenden Kosten werden zur gleichermaßen vom Kunden und von Firma 
  Wolfgang Bergmann getragen.
  § 9. Anpassungsklausel und Schlussbestimmungen
  9.1 Sofern einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen 
  oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen zwischen Firma 
  Wolfgang Bergmann und dem Kunden unwirksam sein oder werden sollten, bleibt 
  hiervon die Wirksamkeit dieser allgemeinen Geschäftsverbindungen und des 
  Vertragsverhältnisses im Übrigen unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten 
  sich, etwaige unwirksame Vertragsbestimmungen durch solche Vereinbarungen zu 
  ersetzen, deren Inhalt nach ihrem wirtschaftlichen Zweck dem mit der 
  unwirksamen Klausel verfolgten Zweck möglichst nahe kommt. Gleiches gilt für 
  eventuelle Regelungslücken.
 
 